Hotel Serrano Palace
Verfügbarkeit
Produktbeschreibung
Abweichende Reiseleistungen
Je nach Termin können einzelne Reiseleistungen abweichen. Die Reisebeschreibung für Ihren Wunschtermin finden Sie im nächsten Schritt bei der Terminauswahl.
Inklusivleistungen:
- Flug ab/bis Deutschland nach Mallorca
- Transfers Flughafen – Hotel – Flughafen
- 5 Übernachtungen im 5-Sterne-Hotel im Doppelzimmer, inkl. Frühstück
- Getränkegutschein i. W. v. € 50.- pro Zimmer/Aufenthalt
- Deutsch sprechende Reiseleitung
- Rail & Fly 2. Klasse inkl. ICE-Nutzung & Fahrten in den Verkehrsverbünden
Hotel Serrano Palace:
Lage: in Cala Ratjada gelegen, nur durch die Uferpromenade vom Sandstrand getrennt, 10 Gehminuten zum Ortszentrum mit Einkaufs- und Unterhaltungsmöglichkeiten sowie Restaurants/Bars, ca. 80 km zum Flughafen.
Ausstattung: Empfangshalle mit Rezeption, Lifts, WLAN (ohne Gebühr), Internetecke (gegen Gebühr), Buffetrestaurant, Hotelbar, TV-Raum, Paradise Deck (gegen Gebühr) mit Infinitypool, Außenanlage mit Sonnenterrasse, FKK Terrasse mit balinesischen Betten, Liegewiese, Swimmingpool und Poolbar.
Doppelzimmer: mit Bad/WC, Bademänteln, Slipper, Föhn, Sat.-TV, Telefon, Musikanal, WLAN (ohne Gebühr), Safe, Kaffeemaschine, Minibar (gegen Gebühr), Klimaanlage sowie Balkon. Belegung: min./max. 2 Erw.
Freizeit: Fitnessraum (Zutritt ab 16 Jahren), Tischtennis; Spa-Center (Zutritt ab 16 Jahren) mit Hallenbad, türkischem Bad, Sauna, Smart Water Duschen und Relaxzone. Gegen Gebühr: Massagen.
Wunschleistung pro Person/Nacht:
- Zuschlag Halbpension: ab € 6.-
Sonstiges:
Liegen und Sonnenschirme sind am Pool ohne Gebühr (nach Verfügbarkeit).
Einreisebestimmungen:
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt. Für alle Reisenden ab einem Alter von zwölf Jahren, die sich in einem Risikoland/-gebiet (Deutschland ist derzeit kein Risikogebiet, siehe Risk Countries/Areas) aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
entweder ein negatives Testergebnis (anerkannt werden Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test) oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“) . Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
Oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
Oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Spanisch finden sich auf der Webseite des auswärtigen Amtes. Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden. Aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 können die Einreisebestimmungen derzeit abweichen bzw. sie können sich jederzeit ändern, bitte informieren Sie sich auf www.auswaertiges-amt.de.